Inkasso
Unter Inkasso versteht man den Einzug von Forderungen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen erlaubnispflichtig. Da keine Vergütungsordnungen bestehen, können Inkassounternehmen die Höhe ihrer Vergütung mit ihren Auftraggebern frei vereinbaren. Allerdings ist die Grenze der Höhe der Inkassovergütung dann erreicht, wenn sie sittenwidrig oder wucherisch ist.
In der Regel orientieren sich Inkassounternehmen bei vorgerichtlichen Einzügen von Forderungen an dem anwaltlichen Vergütungssystem, das heißt es handelt sich um eine Pauschalvergütung, die für die gesamte Tätigkeit und unabhängig vom Umfang der erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt wird und sich an der Höhe der Hauptforderung bemisst. In vielen Fällen wird zwischen dem Auftraggeber und dem Inkassounternehmen bei einem nachgerichtlichen Forderungseinzug, bei dem die Forderung gerichtlich tituliert wurde, eine Erfolgsprovision vereinbart.
Die Tätigkeiten von Inkassounternehmen
Die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines Inkassounternehmens unterscheidet man wie folgt:
1. Forderungseinzug im Auftrag des Auftraggebers
2. Vollmacht zur Einzugsermächtigung im eigenen Namen
3. Abtretung der Forderung zum Zweck der Einziehung (Inkassozession)
4. Vollabtretung oder Forderungskauf
Das Inkassoverfahren
Im Inkassoverfahren werden der Forderungseinzug durch ein Mahnverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung oder andere vereinbarte Maßnahmen abgewickelt. Gleichzeitig wird ein möglicher Einspruch des Schuldners bearbeitet. Sollte dieser auch im Falle einer Zwangsvollstreckung zahlungsunfähig bleiben, muss der Gläubiger die entstandenen Gebühren und Auslagen zunächst vorfinanzieren. Da eine mit Vollstreckungstitel versehene Forderung jedoch erst nach 30 Jahren verjährt, kann mit einem Zahlungsausgleich in diesem Zeitraum gerechnet werden, was laut Statistik bei bis zu 90 Prozent aller Forderungen der Fall ist.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.09.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.